Fachkundige Stellungnahme

Fachkundige Stellungnahme

Eine fachkundige Stellungnahme benötigt, wer sich aus dem Arbeitslosengeld 1 heraus selbstständig machen will und einen Gründungszuschuss beantragt. Der Existenzgründer bedarf einer positiven Beurteilung seiner Geschäftsidee durch eine fachkundige Stelle. Damit die Idee als tragfähig beurteilt werden kann, muss der Gründer seinen Geschäftsplan/ Businessplan vorlegen. Nach dem Sozialgesetzbuch III kann die fachkundige Stellungnahme durch folgende Institutionen erstellt werden:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Fachverbände
  • Handwerkskammern
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater

Der Existenzgründer kann grundsätzlich frei wählen, von wem er sich seine fachkundige Stellungnahme ausstellen lässt. Grundsätzlich lehnt die Arbeitsagentur fachkundige Stellen nicht ab. Die zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur stellen Adressen von fachkundigen Stellen zur Verfügung.

Gebühr für fachkundige Stellungnahme

Je nachdem, an wen der Gründer sich wendet, werden unterschiedliche Gebührensätze zwischen 50-150 für die Ausstellung berechnet. Einige Steuerberater berechnen teilweise noch höhere Gebühren.

Creative Innovative Consultants darf seit 10 Jahren diese Dienstleistung für die Arbeitsagenturen erbringen. Als Gründungsberater bieten wir die fachkundige Stellungnahme kostenfrei an.

Abhängig davon, aus welcher Stadt Sie kommen, können die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen unterschiedlich sein. In der Regel ist ein Businessplan vorzulegen, der die folgenden Themenbereiche abbildet:

  • Gründungskonzept/ Beschreibung des Vorhabens
  • Lebenslauf
  • Rentabilitäts- und Ertragsvorschau  (3 Jahre)
  • Übersicht der Privatausgaben/ Lebenshaltungskosten
  • Kapitalbedarfsplan
  • Liquiditätsplan
  • Finanzierungsplan

Die vorgelegten Unterlagen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

  1. Welche Voraussetzungen (Ausbildung, Erfahrung) bringt der Gründer mit?
  2. Wird das Vorhaben (besonders die Umsatzerwartungen)  realistisch eingeschätzt?
  3. Kann sich das Geschäftsvorhaben nach Ablauf der Förderung alleine tragen?

Wenn diese Fragen positiv beantwortet werden können, steht der Tragfähigkeit des Vorhabens nichts mehr im Wege.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Ausarbeitung Ihres Businessplanes. Falls „es hakt“ und Sie nicht wissen, ob Ihre Unterlagen ausreichend sind, vereinbaren Sie vorab ein unverbindliches Erstgespräch. Unsere Gründungsberater weisen Sie gerne auf Schwachstellen in Ihrem Konzept hin.

Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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