Arbeitslosengeld II
Existenzgründung mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Viele Arbeitssuchende haben sich vielfach vergeblich beworben und sind nach 12 Monaten automatisch Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Eine Situation, die oftmals sehr belastend ist, besonders wenn man jahrelang vorher regelmäßig und durchgehend im Beruf gestanden hat.
Durch das Prinzip “Fordern und Fördern” der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) hat man dort mittlerweile erkannt, dass eine Existenzgründung durchaus eine ernsthafte Alternative zur Arbeitslosigkeit sein kann. Gemeinsam mit anderen Lübecker Beratungsunternehmen und der Wirtschaftsakademie Lübeck hat die CIC von 2007-2010 ca. 200 Existenzgründer und
Selbständige betreut, die gleichzeitig Kunden bei den Arbeitsgemeinschaften in Lübeck, Ostholstein und Plön waren. Ein lohnendes Projekt für alle Beteiligten. Die ARGE wurden durch die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit entlastet und die Existenzgründer haben sich durch die Grundsicherung und das begleitende Coaching voll auf Ihre Selbständigkeit konzentrieren können.
Erst ein Gründungskonzept, dann zur ARGE
Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitssuchende selbständig machen. Auch ohne Genehmigung der ARGE. Aus unserer Erfahrung raten wir jedoch davon ab, weil es so unmöglich wäre, das Einstiegsgeld in Form eines nicht auf die Grundsicherung anrechenbaren Zuschusses zu erhalten. Einstiegsgeld ist eine sogenannte Kann-Leisung. Es liegt also im Ermessen des Sachbearbeiters, ob Einstiegsgeld gewährt wird. Deshalb: Erstellen Sie erst einen Businessplan und gehen Sie dann zur ARGE.
Wenn Sie mehr über die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit erfahren möchten, vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. 0451/ 39 735 78